Datum: 29.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bestimmung der Urkundspersonen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 1 |
Sachverhalt
2. Ehrung der Blutspender
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 2 |
Sachverhalt
Herr Michael Larisch für 10 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden und
Herr Patrik Glauß für 75 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden.
Bgm Moick dankt auch im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates recht herzlich und überreicht den Spendern als Anerkennung die Urkunde und die Blutspender-Ehrennadel des DRK sowie ein Präsent der Gemeinde.
3. Bebauungsplan Dorfstraße / Am Bächle - Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 3 |
Sachverhalt
Haushaltsrechtliche Auswirkung
Diskussionsverlauf
Auf Antrag des Bauherrn wird der Bebauungsplan Dorfstraße/Am Bächle aufgestellt, da ansonsten ein Eingriff in den Bebauungsplan Historischer Ortskern und Südlicher Ortsrand notwendig wäre.
Das Grundstück Flst.Nr. 4782 wird heute über ein Geh- und Fahrrecht des benachbarten Grundstücks Flst. 1477 erschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ wurde das Grundstück nicht an die Straße „Am Bächle“ angeschlossen, sondern durch die vorher benannte festgesetzte private Grünfläche von dieser getrennt.
GR Schopferer fragt an, ob die Teilung des Grundstückes relevant ist für den Bebauungsplan. Bgm Moick erklärt, dass dies den Bebauungsplan nicht berührt, sondern privatrechtlich geregelt wird. Im Bebauungsplan können allerdings Baufenster festgelegt werden.
GRin Hollnagel ist der Ansicht, dass die Erschließung ein wichtiger Aspekt ist. Das Überfahrtsrecht kann die Gemeinde nicht regeln. Allerdings muss der GR auch keinem Bebauungsplan zustimmen, sofern für die Zufahrt keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Bgm Moick bejaht dies.
Von Seiten des GR stellt sich die Frage, ob für das Grundstück, welches abgeteilt wird, auch ein Anrecht auf 5 Wohneinheiten besteht. Bgm Moick teilt mit, dass der Bauherr bestätigte, das neu zu bildende Grundstück nur mit 1 Wohneinheit zu bebauen. Dies kann man auch im Bebauungsplan aufnehmen.
GR Schopferer erkundigt sich, ob das Flurstück 4782 eine neue Anschrift erhält, da die Zufahrt dann nicht mehr über die Dorfstraße, sondern übers Bächle erfolgt. Nach Ansicht von Bgm Moick macht dies Sinn.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
4. Neubau Regenüberlaufbecken - Vergabe Baugrund- und Bodenuntersuchungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 4 |
Sachverhalt
Haushaltsrechtliche Auswirkung
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
5. Bekanntgaben
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 5 |
Sachverhalt
6. Fragen und Anregungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 03. Gemeinderatssitzung | 29.03.2023 | ö | 6 |
Sachverhalt