Datum: 29.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestimmung der Urkundspersonen
2 Ehrung der Blutspender
3 Bebauungsplan Dorfstraße / Am Bächle - Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss
4 Neubau Regenüberlaufbecken - Vergabe Baugrund- und Bodenuntersuchungen
5 Bekanntgaben
6 Fragen und Anregungen

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1. Bestimmung der Urkundspersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Als Urkundspersonen ernennt Bgm Moick GRin Hollnagel und GR Zangenberg.

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2. Ehrung der Blutspender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Gemeinsam mit Frau Wlaschny und Herrn Ohm vom DRK Haltingen ehrt Bgm Moick 

Herr Michael Larisch                 für 10 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden und
Herr Patrik Glauß                  für 75 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden.
 
Bgm Moick dankt auch im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates recht herzlich und überreicht den Spendern als Anerkennung die Urkunde und die Blutspender-Ehrennadel des DRK sowie ein Präsent der Gemeinde.

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3. Bebauungsplan Dorfstraße / Am Bächle - Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Um unter anderem die Erschließung des Flurstückes 4782 zu ändern soll ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkung

Nein

Diskussionsverlauf

Bgm Moick teilt mit, dass in der heutigen Sitzung nur der Aufstellungsbeschluss erfolgen kann. Der Beschluss der Offenlage wird auf die kommende Gemeinderatssitzung verschoben wird, da der Planer die Unterlagen nicht rechtzeitig zum heutigen Termin fertigstellen konnte.
Auf Antrag des Bauherrn wird der Bebauungsplan Dorfstraße/Am Bächle aufgestellt, da ansonsten ein Eingriff in den Bebauungsplan Historischer Ortskern und Südlicher Ortsrand notwendig wäre.  
Das Grundstück Flst.Nr. 4782 wird heute über ein Geh- und Fahrrecht des benachbarten Grundstücks Flst. 1477 erschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ wurde das Grundstück nicht an die Straße „Am Bächle“ angeschlossen, sondern durch die vorher benannte festgesetzte private Grünfläche von dieser getrennt. 
Darüber hinaus hat sich der Nutzungsumfang auf dem Grundstück geändert und überschreitet mit 5 Wohneinheiten das Maß des bestehenden Bebauungsplans „Historischer Ortskern“. 
Des Weiteren soll das Grundstück geteilt werden, in dem der südliche Bereich des Grundstücks abgetrennt und separat durch ein neues Wohngebäude bebaut wird. 
Aufgrund des veränderten Nutzungsumfangs ist die verkehrliche Erschließung 
über die Straße „Im Bächle“ herzustellen. Durch die Überlagerung des Plangebiets mit einem neuen Bebauungsplan werden im Gebiet des Bebauungsplans „Historischer Ortskern“ keine weiteren Befreiungen erforderlich.
GR Schopferer fragt an, ob die Teilung des Grundstückes relevant ist für den Bebauungsplan. Bgm Moick erklärt, dass dies den Bebauungsplan nicht berührt, sondern privatrechtlich geregelt wird. Im Bebauungsplan können allerdings Baufenster festgelegt werden. 
Bgm Moick erklärt weiterhin, dass das bestehende Überfahrtsrecht über Flst.Nr. 4177 nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist. Die Gemeinde kann ein bestehendes Überfahrtsrecht nicht regeln, da es sich hierbei nicht um Planrecht handelt. Man wird aber versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. 
GRin Hollnagel ist der Ansicht, dass die Erschließung ein wichtiger Aspekt ist. Das Überfahrtsrecht kann die Gemeinde nicht regeln. Allerdings muss der GR auch keinem Bebauungsplan zustimmen, sofern für die Zufahrt keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Bgm Moick bejaht dies. 
Von Seiten des GR stellt sich die Frage, ob für das Grundstück, welches abgeteilt wird, auch ein Anrecht auf 5 Wohneinheiten besteht. Bgm Moick teilt mit, dass der Bauherr bestätigte, das neu zu bildende Grundstück nur mit 1 Wohneinheit zu bebauen. Dies kann man auch im Bebauungsplan aufnehmen. 
GR Schopferer erkundigt sich, ob das Flurstück 4782 eine neue Anschrift erhält, da die Zufahrt dann nicht mehr über die Dorfstraße, sondern übers Bächle erfolgt. Nach Ansicht von Bgm Moick macht dies Sinn.
GR Denzer fragt nach, wie der Zeitplan aussieht. Bgm Moick erklärt, dass in der kommenden GR-Sitzung der Beschluss der Offenlage erfolgt. Hierbei werden die Inhalte des Bebauungsplanes beschlossen. Danach werden die Angrenzer und Behörden gehört. Der Planer wertet die Ergebnisse aus und lässt sie gegebenenfalls in die Planung einfließen. Im Anschluss erfolgt der Satzungsbeschluss. Das Verfahren wird ca. ein halbes Jahr dauern. 

Beschluss

Es erfolgt der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans   Dorfstraße/ Am Bächle gemäß der Vorlage vom 23.03.2023 der Stadtbau Lörrach.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Neubau Regenüberlaufbecken - Vergabe Baugrund- und Bodenuntersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Für den Bau des Regenüberlaufbeckens muss ein Baugrundgutachten erstellt werden um die statische Bemessung durchzuführen.   

Haushaltsrechtliche Auswirkung

Ja, die Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.

Beschluss

Die erforderlichen Baugrund- und Bodenuntersuchungen werden gemäß Angebot vom 13.03.2023 zum Preis von 8.721,44 € zuzügl. 19% MWSt. an das Geotechnische Institut in Weil am Rhein vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 5

Sachverhalt

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6. Fragen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 03. Gemeinderatssitzung 29.03.2023 ö 6

Sachverhalt

 

Datenstand vom 24.01.2024 15:45 Uhr