Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 24.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Inhalt der Neufassung der Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebührenhöhen und deren Reichweite und Umfang hinsichtlich einer fachlich korrekten Abrechnung. Weiter handelt es sich bei den neuen Gebührenhöhen um eine Wertanpassung an die aktuellen Wertverhältnisse im Markt. Es wird Bezug auf die Gebührenhöhen von frei im Markt tätigen Sachverständigen genommen. Hierbei werden die Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle als „marktvergleichbar“ behandelt. 
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV2021, BauGB) sowie neu entstandener Aufgabenbereiche (u.a. aus der Thematik der Grundsteuer B) wird der vom Gutachterausschuss zu erbringende Aufwand – und Arbeitsumfang deutlich vertieft und erweitert. Die Neufassung der Gebührensatzung ermöglicht eine detailliertere, angemessenere und kostendeckende Abrechnung der Leistungen des Ausschusses und seiner Geschäftsstelle. 

Die Gebührenkalkulation erfolgte durch die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. 

Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschuss erfolgt im Vorfeld die Anhörung der beteiligten Kommunen. 

Beschlussempfehlung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein (Gutachterausschussgebührensatzung) in der Anlage 1 wird beschlossen. 

Dokumente
Gebührenkalkulation Allevo zur Gutachteraussschussgebührensatzung (.pdf)
Gutachterausschussgebührensatzung, Anlage 1 (.pdf)

Datenstand vom 24.04.2024 12:34 Uhr